Dies ist eine deutsche Übersetzung der ungarischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Abweichungen ist die ungarische Fassung maßgebend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die ambulante zahnärztliche Versorgung
Gültig ab dem 06.02.2026
anwendbar auf den Vertrag über die Erbringung zahnärztlicher Leistungen, der zwischen der Dubai Dental Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság (Sitz: 1201 Budapest, Erkel Ferenc utca 5. 1.; Betriebsstätte: 1028 Budapest, Hidegkúti út 237.; Firmenbuchnummer: 01-09-397064; Steuernummer: 27764495-2-43; vertreten durch Márta Bognár, Geschäftsführerin) als Gesundheitsdienstleister (im Folgenden: Gesundheitsdienstleister) und der natürlichen Person, die die ambulante zahnärztliche Versorgung in Auftrag gibt, als Auftraggeber (Patient) zustande kommt; Gesundheitsdienstleister und Auftraggeber im Folgenden gemeinsam: Parteien (im Folgenden: Vertrag).
Als Auftraggeber gilt die Person, die die Leistung in Anspruch nimmt, es sei denn, die Leistung wird von einem Minderjährigen oder einer teilweise oder vollständig in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkten Person in Anspruch genommen; in diesem Fall gilt auch der gesetzliche Vertreter der behandelten Person als Auftraggeber.
Der Auftraggeber nimmt zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen kostenpflichtige (private) ambulante zahnärztliche Versorgung beim Gesundheitsdienstleister in Anspruch. Die AGB gelten für das Zustandekommen und die Erfüllung sämtlicher Verträge über die Erbringung zahnärztlicher Leistungen sowie für die Geltendmachung von Ansprüchen aus individuellen Sonderverträgen.
Für diese AGB ist das Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) maßgebend; gemäß §§ 6:77–6:81 Ptk. gelten sie als allgemeine Geschäftsbedingungen und sind im Rechtsverhältnis der Parteien verbindlich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrags, da der Gesundheitsdienstleister dem Auftraggeber ermöglicht hat, ihren Inhalt vor Vertragsabschluss auf der Startseite von https://www.zeeddentclinicbudapest.hu/ zur Kenntnis zu nehmen.
Mit der Terminbuchung bzw. der Inanspruchnahme der Gesundheitsleistung erkennt der Auftraggeber die Bestimmungen der AGB als für sich verbindlich an und nimmt sie an. Der Auftraggeber bestätigt das Zustandekommen des Vertrags durch Unterzeichnung des Behandlungsplans und des Kostenvoranschlags. Ferner erklärt er, dass er die AGB zur Kenntnis genommen, gelesen und verstanden hat und deren Inhalt als für sich verbindlich annimmt. Mit der Inanspruchnahme der Gesundheitsleistung begründen die Parteien ein Auftragsverhältnis zur Erbringung zahnärztlicher Leistungen gegen Zahlung eines Honorars.
Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung der Parteien sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) maßgebend.
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Bedingungen der Gesundheitsleistung:
Der Gesundheitsdienstleister erbringt unter Einhaltung der für seine Tätigkeit maßgebenden gesetzlichen und fachlichen Vorschriften die nach dem Vertrag übernommene Leistung zu vorab vereinbarten Terminen unter Einsatz von Fachzahnärzten, Dentalhygienikern und Fachassistenz mit entsprechender Sachkenntnis und Fachqualifikation.
Der Gesundheitsdienstleister erbringt dem Auftraggeber gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, fachlichen Protokollen sowie den Bedingungen dieser AGB die folgenden zahnärztlichen Leistungen (im Folgenden: Zahnärztliche Leistung):
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Konservierende zahnärztliche Eingriffe,
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Zahnerhaltende Behandlungen,
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Anfertigung von Zahnersatz,
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Zahnimplantation,
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Ästhetische Eingriffe,
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Parodontologische Eingriffe,
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Dentalhygiene
Der Gesundheitsdienstleister erklärt, dass er über die zur Erbringung der Zahnärztlichen Leistungen erforderlichen sachlichen und personellen Voraussetzungen, über eine allgemeine Berufshaftpflichtversicherung für seine Gesundheitstätigkeit sowie über die entsprechenden behördlichen Genehmigungen verfügt.
Ort der Zahnärztlichen Leistung: 1028 Budapest, Hidegkúti út 237.
Öffnungszeiten der Praxis: alle zwei Wochen Freitag 12:00–20:00, Samstag 11:00–20:00, Sonntag 11:00–15:00.
Außerhalb der Öffnungszeiten gibt es keinen Bereitschaftsdienst.
Bei der Inanspruchnahme der Zahnärztlichen Leistung sind die Parteien zur Zusammenarbeit verpflichtet. Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht informiert der Auftraggeber den Gesundheitsdienstleister bzw. den behandelnden Arzt über alle Umstände und Tatsachen (insbesondere über alle früheren Erkrankungen, Behandlungen, die Einnahme von Arzneimitteln oder Heilmitteln sowie gesundheitsschädliche Risikofaktoren), die für die Diagnosestellung, die Erstellung eines geeigneten Behandlungsplans und die Durchführung der Eingriffe erforderlich sind. Die Informationspflicht des Auftraggebers erstreckt sich im Zusammenhang mit seiner eigenen Erkrankung auf alle Tatsachen und Umstände (insbesondere Infektionskrankheiten, die Berufsausübung ausschließende Erkrankungen, Zustände), die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden können. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht oder nur teilweise nach, trifft den Gesundheitsdienstleister für die daraus entstehenden Folgen weder eine fachliche noch eine finanzielle Haftung. Der Gesundheitsdienstleister kann die Erbringung der Zahnärztlichen Leistung verweigern, wenn die Auskunft verweigert wird oder der Auftraggeber offensichtliche Anzeichen einer Infektions- oder fieberhaften Erkrankung zeigt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die im von ihm unterzeichneten Anamnesebogen angegebenen Daten und Informationen über seinen Gesundheitszustand für die Wahl des Inhalts der zahnärztlichen Versorgung und Behandlungen erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt, dass die angegebenen Daten vollständig sind und dass er verpflichtet ist, den Gesundheitsdienstleister über Änderungen während der Behandlungsdauer zu informieren.
Die Parteien bestimmen den Inhalt der vom Auftraggeber gewählten ambulanten zahnärztlichen Leistung(en) sowie die Bestellung der dafür erforderlichen Zahnarbeiten und Materialien gemäß diesen AGB und dem individuellen mündlichen oder schriftlichen Angebot, Behandlungsplan oder Einzelvertrag. Bei Abweichungen zwischen den AGB und dem Einzelvertrag ist der Einzelvertrag maßgebend.
Sofern der Behandlungsplan bzw. der Einzelvertrag nichts anderes vorsieht, schließen die Parteien den Vertrag auf bestimmte Zeit bis zum Abschluss der Behandlung; während dieses Zeitraums erfolgen die Bestellung und Erfüllung der einzelnen Behandlungen, Materialien und vermittelten Leistungen nach diesen Vertragsbedingungen.
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Ablauf der Inanspruchnahme der Zahnärztlichen Leistung:
Der Gesundheitsdienstleister erbringt unter Einhaltung der für seine Tätigkeit maßgebenden gesetzlichen und fachlichen Vorschriften die Zahnärztliche Leistung unter Einsatz von Fachzahnärzten, Fachassistenz und persönlich Mitwirkenden mit entsprechender Sachkenntnis und Fachqualifikation und stellt die dafür erforderlichen zahntechnischen und sonstigen Materialien sowie die für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten bereit. Die Parteien vereinbaren, dass der Gesundheitsdienstleister zur Erbringung der Zahnärztlichen Leistung auch persönlich Mitwirkende einsetzt, für deren vermittelte Tätigkeit er so haftet, als hätte er die seinen Subunternehmern übertragene Tätigkeit selbst ausgeführt. Der Gesundheitsdienstleister kann diese vermittelten Leistungen dem Auftraggeber auch in unveränderter Form und unverändertem Inhalt verkaufen und ist nach eigenem Ermessen berechtigt, sie dem Auftraggeber zum unveränderten Preis oder gegen ein ergänztes Honorar weiterzuverkaufen.
Die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung erfordert eine vorherige Anmeldung, die der Auftraggeber auf folgende Weise vornehmen kann:
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Persönlich: unter der Adresse 1028 Budapest, Hidegkúti út 237.;
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Über den telefonischen Kundenservice unter der Telefonnummer +36 30 660 2791;
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Per E-Mail an zeedentclinicbudapest@gmail.com oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Website des Gesundheitsdienstleisters: https://zeeddentclinicbudapest.hu/kapcsolat
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Gesundheitsleistung in einem dafür geeigneten physischen und psychischen Zustand zu erscheinen; andernfalls ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, die Erbringung der Zahnärztlichen Leistung zu verweigern.
Die Behandlungen in der Praxis erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung. Der Auftraggeber kann über die öffentlich bekanntgegebenen Kontaktdaten der Praxis und über das Buchungssystem einen Termin anfragen und erhält vorab an die von ihm angegebenen Kontaktdaten eine Terminerinnerung per E-Mail oder SMS vom Gesundheitsdienstleister.
Der Gesundheitsdienstleister sendet dem Auftraggeber eine Bestätigung seiner Buchung. Die Buchungsbestätigung enthält einen Link, der den Auftraggeber zum Zahlungssystem für die Konsultation weiterleitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Buchung die Konsultationsgebühr noch vor Inanspruchnahme der Gesundheitsleistung im Voraus zu bezahlen. Zweck der Vorauszahlung ist es, die gebuchten Termine ausschließlich echten Auftraggebern, also Personen, die die Gesundheitsleistung tatsächlich in Anspruch nehmen möchten, vorzubehalten und sicherzustellen, dass die Ärzte jedem Patienten angemessene Zeit widmen können.
Nach Zahlung der Konsultationsgebühr wird der gebuchte Termin bestätigt. Mit der Buchung nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass eine im Voraus bezahlte und bestätigte Buchung spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei geändert werden kann. Findet beim gebuchten Termin ausschließlich eine Konsultation statt, ist der Auftraggeber nach der Konsultation zu keiner weiteren Zahlung verpflichtet; im Falle einer Behandlung wird der im Voraus gezahlte Betrag jedoch vom Gesamtbetrag abgezogen, und den Restbetrag hat der Auftraggeber nach der Behandlung vor Ort zu bezahlen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Termin mit Eingang der Zahlung endgültig wird, worüber er auch eine Bestätigung vom Gesundheitsdienstleister erhält.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Gesundheitsdienstleister die Behandlung ohne vorab vereinbarten Behandlungstermin verweigern kann.
Der Gesundheitsdienstleister unternimmt alles, um die mit dem Auftraggeber vorab vereinbarte Behandlung zum vereinbarten Zeitpunkt zu beginnen; angesichts möglicher unerwarteter Komplikationen, die bei einem zahnärztlichen Eingriff auftreten können, behält er sich jedoch das Recht vor, die Zeit für die vorangehende Behandlung im Interesse des gerade behandelten Patienten zu verlängern. Im Hinblick auf solche Fälle nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass er dem Gesundheitsdienstleister gegenüber dem vorab festgelegten Termin eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten einzuräumen hat. Beginnt der Gesundheitsdienstleister die Behandlung nicht bis zum Ende dieser Wartezeit, kann der Auftraggeber die Absage der Behandlung bzw. deren Verschiebung auf einen anderen Termin verlangen.
Verspätet sich der Auftraggeber um mehr als 10 Minuten gegenüber dem vorab vereinbarten Termin, ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, die Behandlung zu diesem Termin zu verweigern und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren.
Bei der ersten Konsultation kann zur Beurteilung des Zustands der Zähne bzw. des Mundes eine Röntgenaufnahme erforderlich sein, die der Auftraggeber bei einem anderen Anbieter anfertigen lässt und dem Gesundheitsdienstleister elektronisch übermittelt.
Bei unvollständiger oder verspäteter Datenübermittlung durch den Auftraggeber ist der Gesundheitsdienstleister – nach seiner Wahl – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Behandlungsplan zu ändern. Verweigert der Auftraggeber das Ausfüllen des zahnärztlichen Anmeldebogens bzw. der Anamnese oder füllt er diese unvollständig bzw. mit offensichtlich unwahren Angaben aus, verweigert der Gesundheitsdienstleister die Behandlung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin an der Rezeption des Gesundheitsdienstleisters zu melden, dass er zur Inanspruchnahme der Leistung eingetroffen ist. Der Gesundheitsdienstleister erbringt die gewünschte zahnärztliche Leistung nach der Anmeldung, der Aufnahme des Anamnesebogens (nur beim ersten Praxisbesuch sowie bei jedem Besuch, der mehr als ein Jahr nach dem vorherigen liegt) und der Datenerfassung. Der Gesundheitsdienstleister übt seine zahnärztliche Tätigkeit auf Grundlage eines Behandlungsplans (im Folgenden: Behandlungsplan) und eines Kostenvoranschlags aus. Der Behandlungsplan beruht auf dem Vorschlag des Gesundheitsdienstleisters. Wird die Behandlung vom Gesundheitsdienstleister begonnen, gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zum Behandlungsplan. Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, selbständig vom Behandlungsplan abzuweichen, ist jedoch bei größeren Abweichungen verpflichtet, dies vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das schriftliche Angebot, der Behandlungsplan oder der Einzelvertrag beruht auf dem Vorschlag des Gesundheitsdienstleisters, von dem der Gesundheitsdienstleister einseitig abweichen darf; bei größeren fachlichen Abweichungen ist er jedoch verpflichtet, dies vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Vom Vertrag abweichende Weisungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn der Gesundheitsdienstleister sie schriftlich bestätigt hat.
Der Gesundheitsdienstleister ist jederzeit ohne Begründung und ohne Schadensersatzpflicht berechtigt, die Behandlung zu verweigern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fälle unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, eines Gesundheits- oder psychischen Zustands, der sich nach Ansicht des Gesundheitsdienstleisters auf die Behandlung auswirkt, eines Verstoßes gegen diese AGB (insbesondere die Hausordnung) sowie wenn der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. In diesen Fällen kann der Auftraggeber gegenüber dem Gesundheitsdienstleister keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, den vereinbarten Termin oder die Person des behandelnden Arztes zu ändern, ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist darüber zu informieren.
Der Gesundheitsdienstleister kann ohne Benachrichtigung des Auftraggebers jederzeit einzelne fachliche Elemente der Leistung ändern, sofern dies erforderlich ist und die Art oder Qualität der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt.
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Zahlung, Vergütung der Leistung:
Die vom Gesundheitsdienstleister erbrachte private Gesundheitsleistung wird nicht von der Sozialversicherung (OEP) finanziert; der Auftraggeber kann sie gegen Zahlung eines Honorars in Anspruch nehmen.
Der Gesundheitsdienstleister informiert den Auftraggeber über die Gebühren seiner Leistungen auf der Website https://zeeddentclinicbudapest.hu/araink sowie durch die im Wartezimmer der Praxis ausgehängte Preisliste. Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, das individuelle Angebot einseitig zu ändern.
Der Gesundheitsdienstleister informiert den Auftraggeber mündlich oder schriftlich über die Gebühren der durchzuführenden Behandlungen, die bei den einzelnen Behandlungen im Voraus oder unmittelbar nach der Behandlung in Rechnung gestellt werden.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und verpflichtet sich, dass er, falls der behandelnde Arzt über die vorab vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen empfiehlt und der Auftraggeber diese in Anspruch nimmt, auch die Vergütung für diese weiteren Leistungen zu bezahlen hat.
Über die Gebühren der empfohlenen weiteren Leistungen kann der Auftraggeber vor deren Durchführung beim behandelnden Arzt bzw. beim Kundenservice des Gesundheitsdienstleisters Auskunft verlangen.
Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, seine Listenpreise jederzeit gleichzeitig mit deren Veröffentlichung einseitig zu ändern. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Gesundheitsdienstleister im Falle der Nichtzahlung alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzt, um seinen Vergütungsanspruch durchzusetzen. Zu diesem Zweck ist er berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers in dem zur Durchsetzung seiner Rechte erforderlichen Umfang an seinen Rechtsvertreter weiterzugeben.
Der Auftraggeber kann die Gebühr für die zahnärztliche Leistung bis zu der auf der vom Gesundheitsdienstleister ausgestellten Rechnung angegebenen Frist auf folgende Weise bezahlen:
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Über den Zahlungslink in der Buchungsbestätigung, ausschließlich vor Inanspruchnahme der Gesundheitsleistung,
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In bar (vor Ort, nach der Behandlung, bei Erhalt der Rechnung, auf Grundlage einer vor Ort erforderlich gewordenen Behandlung),
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Bei individueller Vereinbarung per Banküberweisung (bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin).
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Mit Bankkarte
Der Auftraggeber bezahlt die durchgeführten Behandlungen jeweils unmittelbar zum Zeitpunkt der Behandlung oder per Vorauszahlung. Bei Zahnersatz und Behandlungen mit hohen Materialkosten, deren Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, verlangt der Gesundheitsdienstleister vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 %. Der Restbetrag ist mit Abschluss der jeweiligen Behandlungsphase fällig.
Das Angebot des Gesundheitsdienstleisters gilt bis zu der im Angebot angegebenen Frist (Angebotsbindung); danach ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, das Angebot zu ändern. Unabhängig davon können sich die veranschlagten Gebühren bis zum Abschluss der Behandlung aus fachlichen Gründen, die während der Behandlung auftreten, z. B. unvorhersehbare Eingriffe oder Erweiterung der Behandlung, ändern.
Mit der Bezahlung der Leistung nimmt der Auftraggeber die Leistung des Gesundheitsdienstleisters ab.
Bei Zahlungsverzug hat der Gesundheitsdienstleister Anspruch auf Verzugszinsen gemäß Ptk. (Gesetz V von 2013), und der Auftraggeber ist zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Die Höhe der Verzugszinsen entspricht dem jeweils im Ptk. festgelegten Satz.
Sagt der Patient seinen Termin ab und bucht keinen neuen, oder erscheint er ohne Absage nicht, gilt der bereits gezahlte Betrag als Schadensersatz und wird dem Auftraggeber nicht erstattet.
Rechte und Pflichten
Während der Behandlungen kann der Auftraggeber – auf eigene Verantwortung – jederzeit die Unterbrechung der Behandlung (Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt) bzw. die Beendigung (den Abbruch) der Behandlung verlangen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die durchgeführten Arbeiten und die Stuhlzeit sowie die Zahnarbeiten und Materialien zu bezahlen, die der Gesundheitsdienstleister individuell für ihn bestellt hat.
Der Auftraggeber kann die Behandlung spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei schriftlich (per E-Mail oder SMS) oder mündlich (telefonisch) absagen oder ändern. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung verspätet oder gar nicht nach, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der im Voraus bezahlten Konsultationsgebühr; zudem ist der Gesundheitsdienstleister berechtigt, als Schadensersatz die individuell bestellten Posten sowie für jede halbe Stunde des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 50.000 HUF/30 Minuten in Rechnung zu stellen. Mit der Terminbuchung stimmt der Auftraggeber der Inrechnungstellung dieser Gebühr und der Zusendung der elektronischen Rechnung per E-Mail ausdrücklich zu.
Versäumt der Auftraggeber zweimal den vorab vereinbarten Termin oder hat er die obige Gebühr einmal nicht bezahlt, ist der Gesundheitsdienstleister über das Vorstehende hinaus berechtigt, weitere Terminbuchungen in allen seinen Praxen zu verweigern.
Bei bereits erbrachten Leistungen kann der Auftraggeber sein Widerrufsrecht nicht ausüben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die epidemiologischen Vorschriften einzuhalten; andernfalls hat er das Praxisgelände unverzüglich zu verlassen.
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Haftung
Der Gesundheitsdienstleister haftet gemäß der für seine Tätigkeit maßgebenden Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden, die der Gesundheitsdienstleister und sein Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und die ausdrücklich und unmittelbar mit der Erbringung der Zahnärztlichen Leistung oder mit dem Verhalten des Gesundheitsdienstleisters und seines Personals zusammenhängen.
Über die allgemein bekannten Risiken chirurgischer bzw. sonstiger Eingriffe hinaus können infolge des vom Auftraggeber gewünschten Eingriffs auch Veränderungen entstehen, die spezifische Beschwerden verursachen, für die der Gesundheitsdienstleister nicht haftet.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das zu erwartende Ergebnis und die endgültige Heilungsdauer je nach biologischer Reaktionsfähigkeit des Organismus sowie unvorhersehbaren Risiken vom Durchschnitt abweichen können; wegen einer solchen Abweichung kann der Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Auftraggeber erhält im Behandlungsplan ausführliche Informationen über die möglichen Risiken sowie gemäß dieser Bestimmung darüber, dass individuell unvorhersehbare Risiken auftreten können. Mit der Unterzeichnung des Behandlungsplans erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er das mögliche Eintreten der sich aus solchen Abweichungen ergebenden Risiken zur Kenntnis genommen hat.
Da die Beurteilung des Ergebnisses der Zahnärztlichen Leistung individuell sehr unterschiedlich sein kann, übernimmt der Gesundheitsdienstleister ferner bei Reklamationen ästhetischer Art keinerlei finanzielle oder sonstige Haftung. Der Auftraggeber ist bei der Erbringung der Zahnärztlichen Leistung zur Mitwirkung verpflichtet und verpflichtet sich ausdrücklich, vor Beginn ästhetischer Behandlungen seine Meinung zu äußern.
Der Gesundheitsdienstleister übernimmt keine Haftung für Komplikationen oder sonstige Erkrankungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber seine in diesen AGB oder in gesonderten Informationen und Vereinbarungen festgelegten Pflichten verletzt bzw. die vom Arzt – oder einer anderen im Namen des Gesundheitsdienstleisters handelnden Person – erteilten Anweisungen, Empfehlungen oder Ratschläge nicht befolgt.
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Garantie (Gewährleistung gemäß Ptk.)
Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel, die während des Anpassungsprozesses oder der normalen Nutzung von Veneers natürlicherweise auftreten können.
Die Garantie umfasst Folgendes:
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Ablösen eines Veneers: Löst sich eines der Veneers unter normalen Nutzungsbedingungen, setzt der Gesundheitsdienstleister es ohne zusätzliche Kosten wieder ein.
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Unangenehmes Gefühl oder übermäßige Empfindlichkeit: Hat der Auftraggeber aufgrund der Prothese Schmerzen, Beschwerden oder sonstige Probleme, nimmt der Gesundheitsdienstleister eine Beurteilung vor und führt die erforderlichen Korrekturen durch.
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Herstellungsfehler: Probleme mit Haftung, Farbe oder Oberflächenbehandlung, die auf mögliche technische Unvollkommenheiten zurückzuführen sind, werden im Rahmen der Garantie behoben.
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Lösung von Problemen, die während des Garantiezeitraums auftreten, sofern der Auftraggeber zu den vorgeschriebenen Kontrollen erscheint.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden durch äußere Einflüsse oder Traumata, wie zum Beispiel:
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Unfälle und Schläge: Infolge eines Schlags (bei sportlichen Aktivitäten, z. B. Fitnessstudio, Skifahren, oder bei einem Autounfall) gebrochene oder gesprungene Veneers fallen nicht unter die Garantie.
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Probleme infolge nächtlicher Schäden, z. B. Zähneknirschen oder unsachgemäße Nutzung: Zähneknirschen, das Kauen harter Gegenstände (z. B. Fingernägel, Stifte, Eis) oder das Öffnen von Verpackungen mit den Zähnen können die Veneers beschädigen; diese Situationen sind daher nicht von der Garantie umfasst.
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Unzureichende Mundhygiene – Vernachlässigung des Zähneputzens, falsche Anwendung von Zahnseide oder das Auslassen regelmäßiger Kontrollen können zu Komplikationen führen, die nicht von der Garantie gedeckt sind.
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Natürlicher Rückgang von Zähnen, Zahnfleisch und Kieferknochen und dessen Folgen.
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Veränderungen des Kiefergelenks bzw. unbehandelte Funktionsstörungen desselben.
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Erkrankungen, die den Zahnzustand nachteilig beeinflussen: Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, zystische Zustände.
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Mechanische Verletzungen, die durch Schläge oder durch Beißen bzw. Reißen auf harten Gegenständen verursacht werden.
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Schäden durch Rauchen oder Drogen.
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Provisorisch zementierten festsitzenden Zahnersatz – Brücken, Kronen –, der durch Herausfallen beschädigt wird oder bricht.
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Provisorische Füllungen, provisorischen Zahnersatz oder provisorische Prothesen.
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Nicht von der Garantie umfasst ist eine anhand der Röntgenaufnahme nicht vorhersehbare Wurzelbehandlung oder ein anderes Problem, das weitere Behandlungen erforderlich machen kann.
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Eingriffe durch einen anderen Zahnarzt, Zahntechniker oder einen sonstigen Dritten.
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Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Erstattung von Reise- und sonstigen Nebenkosten, die im Rahmen der Behandlungen entstehen können; diese trägt der Patient.
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Garantie:
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Der Auftraggeber erscheint mindestens alle sechs Monate zur Kontrolluntersuchung in der Praxis des Gesundheitsdienstleisters,
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Der Auftraggeber erscheint zur vorgeschriebenen Mundhygienebehandlung (in der Regel alle 4 oder 6 Monate), mindestens jedoch zweimal jährlich,
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Angemessene Zahn- und Mundpflege,
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Bestimmungsgemäße Nutzung,
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Befolgung der Empfehlungen des behandelnden Arztes,
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Nutzung einer gegebenenfalls empfohlenen nächtlichen Aufbissschiene,
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Bei Bedarf erscheint der Auftraggeber zur kostenlosen Höhenkorrektur des Zahnersatzes,
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Alle Rechnungen wurden vom Auftraggeber beglichen,
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Es erfolgte keine Behandlung der Zähne in einer anderen Praxis,
Die Garantie erlischt, was der Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert, wenn:
- der Garantieanspruch nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Feststellung per E-Mail beim Dienstleister gemeldet wird,
- der Auftraggeber nicht zu den angeordneten Kontrollen erschienen ist
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Reklamation, Beschwerdemanagement:
Die Ausübung des Beschwerderechts berührt nicht das Recht des Patienten, sich gemäß den Bestimmungen gesonderter Rechtsvorschriften – zur Untersuchung der Beschwerde – an die Stelle, die Patientenrechts-, Versorgtenrechts- und Kinderrechtsvertreter beschäftigt, sowie an andere Stellen zu wenden.
Unseren eine Beschwerde ablehnenden Standpunkt begründen wir gemäß § 17/A Abs. (6) des Gesetzes CLV von 1997 über den Verbraucherschutz (Fgy. tv.) in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde. Gemäß § 29 des Gesetzes CLIV von 1997 über das Gesundheitswesen (im Folgenden: Eütv.) sowie unserer Beschwerdeordnung beträgt die Frist für die Untersuchung der Beschwerde 30 Arbeitstage ab Eingang der schriftlichen Beschwerde (per E-Mail oder Post).
Der Dienstleister hat keine allgemeine Unterwerfungserklärung gemäß § 36/C Abs. (1) Fgy. tv. abgegeben.
Ziel des Gesundheitsdienstleisters ist es, alle seine Leistungen in angemessener Qualität und zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers zu erbringen. Sollte der Auftraggeber dennoch eine Beschwerde haben, ist er verpflichtet, seine Qualitätsrüge nach deren Feststellung unverzüglich unter zeedentclinicbudapest@gmail.com dem Dienstleister mitzuteilen.
Zur Untersuchung der Rüge ist der Auftraggeber verpflichtet, zu einer Kontrolluntersuchung zu erscheinen, die beanstandete Zahnarbeit dem Gesundheitsdienstleister zur Verfügung zu stellen und alle mit der Reklamation zusammenhängenden Informationen und Daten anzugeben. Die Parteien nehmen über die Untersuchung ein Protokoll auf.
Ist die Qualitätsrüge des Auftraggebers begründet, ist der Gesundheitsdienstleister verpflichtet, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Untersuchung der beanstandeten Arbeit zu erklären, ob er dem vom Auftraggeber rechtmäßig geltend gemachten Gewährleistungsanspruch innerhalb weiterer 15 Arbeitstage nachkommen kann oder ob er die Übernahme der Kosten einer Behandlung bei einem anderen Gesundheitsdienstleister nach vorheriger Abstimmung per E-Mail übernimmt.
Ist der Gesundheitsdienstleister von seiner Gewährleistungspflicht befreit oder kann die Rüge aufgrund des Verlusts der beanstandeten Zahnarbeit bzw. aus sonstigen Gründen (z. B. verspätete Einreichung der Reklamation) nicht untersucht werden, nimmt der Gesundheitsdienstleister die Reklamation nicht an.
Der Auftraggeber kann sich gemäß § 45/A Abs. (1)–(3) Fgy. tv. sowie der Regierungsverordnung 387/2016 (XII. 2.) über die Benennung der Verbraucherschutzbehörde mit einer Beschwerde an die Verbraucherschutzbehörde wenden. Als allgemeine Verbraucherschutzbehörde handelt das hauptstädtische bzw. das Komitats-Regierungsamt; Kontaktdaten: https://kormanyhivatalok.hu/ugyek
Im Falle einer Beschwerde hat der Auftraggeber die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle (Békéltető Testület) zu wenden, deren Kontaktdaten wie folgt lauten:
1. Baranya Vármegyei Békéltető Testület
Adresse: 7625 Pécs, Majorossy Imre u. 36.
Telefon: (72) 507-154; (20) 283-3422
Vorsitz: Dr. Gőbölös Réka
Website: www.baranyabekeltetes.hu
E-Mail: info@baranyabekeltetes.hu; kerelem@baranyabekeltetes.hu
2. Borsod-Abaúj-Zemplén Vármegyei Békéltető Testület
Adresse: 3525 Miskolc, Szentpáli u. 1.
Postanschrift: 3501 Miskolc Pf. 376.
Telefon: (46) 501-090
Vorsitz: Dr. Tulipán Péter
Website: www.bekeltetes.borsodmegye.hu
E-Mail: bekeltetes@bokik.hu
3. Budapesti Békéltető Testület
Adresse: 1016 Budapest, Krisztina krt. 99.
Postanschrift: 1253 Budapest Pf. 10.
Telefon: (1) 488-2131
Vorsitz: Dr. Inzelt Éva Veronika
Website: www.bekeltet.bkik.hu
E-Mail: bekelteto.testulet@bkik.hu
4. Csongrád-Csanád Vármegyei Békéltető Testület
Adresse: 6721 Szeged, Párizsi krt. 8-12.
Telefon: (62) 554-250/Durchwahl 118
Vorsitz: Dr. Horváth Péter Károly
Website: www.bekeltetes-csongrad.hu
E-Mail: bekelteto.testulet@csmkik.hu
5. Fejér Vármegyei Békéltető Testület
Adresse: 8000 Székesfehérvár, Hosszúséta tér 4-6.
Telefon: (22) 510-310
Vorsitz: Dr. Csapó Csilla
Website: www.bekeltetesfejer.hu
E-Mail: bekeltetes@fmkik.hu
6. Győr-Moson-Sopron Vármegyei Békéltető Testület
Adresse: 9021 Győr, Szent István út 10/A.
Telefon: (96) 520-217
Vorsitz: Dr. Bagoly Beáta
Website: www.bekeltetesgyor.hu/hu; www.gymsmkik.hu/bekelteto
E-Mail: bekeltetotestulet@gymskik.hu
7. Hajdú-Bihar Vármegyei Békéltető Testület
Adresse: 4025 Debrecen Vörösmarty u. 13-15.
Telefon: (52) 500-710; (52) 500-745
Vorsitz: Dr. Hajnal Zsolt
Website: www.hbmbekeltetes.hu
E-Mail: bekelteto@hbkik.hu
8. Pest Vármegyei Békéltető Testület
Adresse: 1055 Budapest, Balassi Bálint utca 25. IV. emelet 2.
Postanschrift: 1364 Budapest, Pf.: 81
Telefon: (1) 792-7881
Vorsitz: Dr. Nadrai Géza
Website: www.panaszrendezes.hu; www.pestmegyeibekelteto.hu
E-Mail: pmbekelteto@pmkik.hu
Die Schlichtungsstelle ist für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständig. Ihre Aufgabe ist es, zur Beilegung der Verbraucherstreitigkeit einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen und, falls dies erfolglos bleibt, in der Sache zu entscheiden, um die einfache, schnelle, effiziente und kostengünstige Durchsetzung der Verbraucherrechte zu gewährleisten. Auf Ersuchen des Verbrauchers oder des Dienstleisters berät die Schlichtungsstelle über die dem Verbraucher zustehenden Rechte und die ihm obliegenden Pflichten.
Den Gesundheitsdienstleister trifft im Schlichtungsverfahren eine Mitwirkungspflicht. In diesem Rahmen ist er verpflichtet, seine Stellungnahme an die Schlichtungsstelle zu senden und die Teilnahme einer zum Vergleichsabschluss befugten Person an der Anhörung sicherzustellen.
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Hausordnung:
Der Auftraggeber und seine Begleitperson haben sich auf dem Gelände der Praxen des Gesundheitsdienstleisters so zu verhalten, dass weder andere Auftraggeber noch der Praxisbetrieb gestört werden.
Auf dem gesamten Gelände der Praxen des Gesundheitsdienstleisters ist das Betreten durch Personen unter dem Einfluss berauschender Mittel (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Alkohol, Medikamente, Drogen), deren Konsum sowie das Rauchen (IQOS, E-Zigarette usw.) verboten.
Der Auftraggeber und seine Begleitperson haben auch in den Wartebereichen und Sanitärräumen auf die Sauberkeit der Praxis zu achten.
Der Auftraggeber und seine Begleitperson sind verpflichtet, Schäden am Eigentum des Gesundheitsdienstleisters, insbesondere durch Bruch oder Beschädigung verursachte Schäden, zu ersetzen.
Der Auftraggeber und seine Begleitperson nehmen zur Kenntnis, dass sie in den Praxen des Gesundheitsdienstleisters selbst auf ihre Wertsachen zu achten haben; der Gesundheitsdienstleister kann dafür keine Haftung übernehmen.
Das Mitbringen von Tieren auf das Gelände der Praxen des Gesundheitsdienstleisters ist verboten (Ausnahme: Blindenführhunde).
Der Gesundheitsdienstleister kann die Behandlung des Auftraggebers auch verweigern, wenn
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der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht schwerwiegend verletzt,
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der Auftraggeber oder seine Begleitperson sich ihm gegenüber beleidigend oder bedrohlich verhält,
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das Verhalten des Patienten das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des behandelnden Arztes gefährdet.
Nach dem Gesundheitsgesetz gelten Beschäftigte im Gesundheitswesen bei ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen sowie andere Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Gesundheitsdienstleister stehen, hinsichtlich ihrer unmittelbar mit der Patientenversorgung und Patientenlenkung zusammenhängenden Aufgaben im Sinne des Strafgesetzbuchs als Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
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Datenschutz, Information
Der Gesundheitsdienstleister verarbeitet und speichert die ihm vom Auftraggeber bei der Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie, die nach den Bestimmungen des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit sowie des Gesetzes XLVII von 1997 über die Verarbeitung und den Schutz von Gesundheits- und damit verbundenen personenbezogenen Daten erstellt wurde.
Der Gesundheitsdienstleister informiert den Auftraggeber, dass er bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen personenbezogene (besondere) Daten des Auftraggebers verarbeitet und demnach als Verantwortlicher gilt. Die vom Dienstleister durchgeführte Datenverarbeitung ist in der Datenschutzerklärung des Dienstleisters ausführlich beschrieben. Die Datenschutzerklärung ist unter www.zeeddentclinicbudapest.hu/adatkezelesi-tajekoztato sowie in der Betriebsstätte des Gesundheitsdienstleisters verfügbar.
Der Gesundheitsdienstleister hängt in der Praxis die Patientenrechtsinformation und die Kontaktdaten des Patientenrechtsvertreters aus.
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Sonstige Bestimmungen:
In Fragen, die weder in den AGB noch im zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag geregelt sind, ist ungarisches Recht maßgebend, insbesondere das Ptk. sowie die Bestimmungen sonstiger Rechtsvorschriften über das Gesundheitswesen und Gesundheitsleistungen: das Gesetz CLIV von 1997 über das Gesundheitswesen, das Gesetz LXXXIV von 2003 über bestimmte Fragen der Ausübung gesundheitlicher Tätigkeiten, das Gesetz XLVII von 1997 über die Verarbeitung und den Schutz von Gesundheits- und damit verbundenen personenbezogenen Daten, die Regierungsverordnung 96/2003 (VII.15.) über die allgemeinen Bedingungen der Erbringung von Gesundheitsleistungen sowie das Betriebsgenehmigungsverfahren, die ESZCSM-Verordnung 60/2003 (X.20.) über die fachlichen Mindestanforderungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie sonstige gesundheits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, fachliche Leitlinien und die geltenden fachlichen Protokollregeln des Gesundheitsdienstleisters.
Sofern nicht anders bestimmt, stehen die geistigen Eigentumsrechte (einschließlich der Urheberrechte) an der für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen bzw. auf der Website befindlichen oder von ihr verwendeten Software sowie an den auf der Website dargestellten Inhalten, Informationen und Materialien im Eigentum des Dienstleisters.
Die Website kann in Notfällen nicht genutzt werden; in einem solchen Fall ist der Landesrettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu verständigen.
Diese Bedingungen sowie die Verfahren im Zusammenhang mit unseren Leistungen wurden auf Grundlage des ungarischen Rechts festgelegt und sind entsprechend zu behandeln. Die Parteien legen ihre Streitigkeiten gütlich bei. Führen die diesbezüglichen Verhandlungen zu keinem Ergebnis, unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit des nach dem Sitz des Gesundheitsdienstleisters örtlich und sachlich zuständigen Gerichts.
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, undurchsetzbar oder nicht verbindlich, bleiben alle übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung weiterhin anzuwenden, soweit es das geltende Recht zulässt. In diesem Fall muss der Auftraggeber eine der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nicht verbindlichen Bestimmung ähnliche Bestimmung akzeptieren, sofern diese mit dem in den Bedingungen festgelegten Inhalt und Zweck im Einklang steht.
Der Gesundheitsdienstleister ist berechtigt, die AGB einseitig zu ändern, und ist verpflichtet, die von der Änderung betroffenen Auftraggeber darüber zu benachrichtigen. Mit der Inanspruchnahme der Leistung – auch wenn er beim Gesundheitsdienstleister keine Gesundheitsversorgung in Anspruch nimmt – nimmt der Auftraggeber die Bestimmungen dieser AGB an.
Diese AGB treten am 06.02.2026 in Kraft und gelten bis zu ihrem Widerruf bzw. ihrer Änderung.